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Sommersaison ab 18. Mai

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Allgemeine Tarifbestimmungen

Die Bergbahntickets sind nicht übertragbar. Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis! Beim Kauf einer Karte erklärt sich der Gast dazu bereit, dass zur Vorbeugung gegen Kartenmissbrauch beim Einstiegsleser ein Foto gemacht wird. Das Foto wird nach Ablauf des Bergbahntickets gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben!

Kartenumtausch, Kartenersatz

Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Bergbahnticket, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Karten können nicht ersetzt werden. Wir bitten um Verständnis.

Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten.

Rückvergütung

Die Rückvergütung eines Bergbahntickets, ausschließlich bei einem Unfall, kann nur gegen eine von einem ortsansässigen Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung erfolgen. Maßgeblich ist die Abgabe des Tickets an der Kassa, an der Sie die Karte gekauft haben. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung an der Kassa, welche die Karte ausgestellt hat. Ausnahmslos keine Rückvergütung bei Tageskarten! Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Wir behalten uns eine Rückvergütung ohne Angabe von Gründen vor.

Kartenkontrolle, Beförderungsbedingungen, Anweisungen des Bahn- und Liftpersonals

Sämtliche Karten sind bei Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Weiters ersuchen wir Sie, unseren Liftmitarbeitern Folge zu leisten - es dient ausschließlich Ihrer persönlichen Sicherheit. Zuwiderhandelnden muss das Ticket entzogen werden. Im Übrigen gelten die an jeder Talstation angebrachten Beförderungsbedingungen. Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten. Bergbahntickets sind nicht übertragbar (FOTOKONTROLLE). Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis!

Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Karteninhabers/der Karteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.